Stellungnahme zum geplanten Energiekonzept des neuen Stadtteils Dietenbach

Freiburg, 26.7.2021

An alle Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Freiburg i.Br.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnenden Vereine, Genossenschaften, Baugruppen und Organisationen lehnen die vorliegende Beschlussvorlage zur Umsetzung der favorisierten Variante 4 aus folgenden Gründen ab: Das Konzept sichert keine klimaneutrale Energieversorgung, verhindert die kostenfreie Sommerkühlung, zementiert auf Jahrzehnte monopolistische Versorgungsstrukturen, verhindert aktive Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, Innovationen und Wettbewerb und birgt hohe Kostenrisiken.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des Gemeinderats auf:

lehnen Sie die Beschlussfassung der vorliegenden Variante 4 ab,

fordern Sie ein Energiekonzept, das tatsächlich eine klimaneutrale Energieversorgung sicherstellt,

fordern Sie einen anderen Standort für die Elektrolyse, wo der Wasserstoff sinnvoll genutzt werden kann,

fordern Sie ein Energiekonzept, das den Dietenbacher Bürger:innen Kühlungsmöglichkeiten ihrer Räume ermöglicht – ohne Investitionen in teure Klimaanlagen,

verhindern Sie die Zementierung von monopolitisches Versorgungsstrukturen für über 16.000 Freiburger Bürger:innen

fordern Sie stattdessen ein Energiekonzept, das die aktive Beteiligung der Dietenbacher Bürger:innen und der Wirtschaft in der Region Freiburg an der Energieversorgung mit Eigenverantwortung, Vielfalt, Wettbewerb und Innovationen ermöglicht.

Die wichtigsten Kritikpunkte:

1 Klimaneutralität wird verfehlt.

Der Wärmebedarf (52 GWh) wird nicht klimaneutral gedeckt, nur 56 % stammen aus lokalen Wärmequellen. 27 % hingegen werden durch Netzstrom erzeugt (Die Wärmepumpen erhalten keinen PV-Strom gemäß Energiebilanz!), 17 % durch Abwärme aus der Elektrolyse.

Der Strombedarf (50 GWh) wird nur zu ca. 77 % durch lokale PV-Erzeugung gedeckt, rund 23 % wird bilanziell aus dem Netz importiert.

Die Klimaneutralität der Variante 4 wird nur auf dem Papier dadurch erreicht, dass der aus Dietenbach exportierte Wasserstoff eine CO2-Gutschrift erhält für die Substitution von Diesel und grauem H2.

Die Gebäude selbst werden nicht klimaneutral versorgt. Damit wird eine der zentralen Forderungen für das Neubaugebiet verfehlt.

2 Wasserstoff bietet keine Vorteile für Dietenbacher Bürger:innen

  • Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyse ist sehr energieintensiv. Die entsprechenden Anlagen sollten daher dort installiert werden, wo bereits leistungsstarke Anschlüsse an das öffentliche Stromnetz vorhanden sind, es hohe Überschüsse an erneuerbaren Energien und gleichzeitig einen stofflichen Bedarf für H2 gibt.

  • In Dietenbach ist davon nichts gegeben. 70 % des Strombedarfs für die Elektrolyse muss aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, nur 30 % aus dem Stadtteil. Gleichzeitig darf für die Elektrolyse nur „Überschussstrom“ genutzt werden, der praktisch nichts kostet, sonst ist die Wasserstoffproduktion nicht wirtschaftlich. Das heißt, dass die Eigentümer:innen der PV-Anlagen rund 33 % ihrer Sonnenstromerzeugung praktisch verschenken sollen. Weiterhin hat der Wasserstoff in Dietenbach selbst keinerlei Anwendung, sondern soll im Verkehr oder in der Industrie genutzt werden.

  • Weiterhin ist in dem Konzept völlig unklar, wie die Investitions- und Betriebskosten der Elektrolyse-Anlage finanziert werden sollen und ob überhaupt ein wirtschaftlicher Betrieb erreicht werden kann. Die Fördermittel sind nicht dargestellt, auch fehlen Angaben zu den Marktpreisen des benötigten Überschussstroms sowie Angaben zu dem geplanten Marktpreis des erzeugten Wasserstoffs. Fakt ist, dass heute angesichts der Energiewende weder die Strompreise noch die Wasserstoffpreise bis 2050 belastbar prognostiziert werden können.

  • Weiterhin ist die Abwärmenutzung der Elektrolyse für eine klimaneutrale Wärmeversorgung von Dietenbach überhaupt nicht erforderlich! Grundwasser und Abwasserwärme bieten ein so großes Potential, dass alle Gebäude mit 100 % lokal verfügbarer Wärme für Jahrzehnte versorgt werden können – und zwar ohne Kostenrisiko!

Das heißt, dass die Bürger:innen von Dietenbach im Zweifel über ihre Wärmepreise ein sehr teures Experiment bezahlen, das für sie selbst keinerlei Vorteile bietet, sondern nur mit Kostenrisiken verbunden ist.

3 Natürliche Sommerkühlung der Gebäude wird verhindert, obwohl ausreichende Quellen vor Ort verfügbar sind

Vor Ort gibt es ausreichend kalte Wärmequellen (Grundwasser), die ohne Mehraufwand und ohne zusätzliche Kosten für die natürliche und sogar aktive Sommerkühlung aller Gebäude genutzt werden könnte. Hierfür müsste aber kalte Nahwärme an die Gebäude geführt werden. Bei der Variante 2 wäre dies möglich.

Die Variante 4, die aber ausschließlich zur Entscheidung vorgelegt wird, soll hingegen als heißes Wärmenetz ausgeführt werden. Eine Sommerkühlung ist damit nicht möglich.

Die Variante 4 verhindert die (kostenfreie) Sommerkühlung aller Gebäude, obwohl ausreichend kalte Quellen vor Ort verfügbar sind! Angesichts der letzten Hitzesommer muss allein wegen dieses Punktes das Energiekonzept abgelehnt werden, weil es die Anforderungen an die Klimafolgenanpassung schlicht ignoriert.

4 Aktive Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden verhindert, stattdessen werden zentralistische Versorgungsmonopole auf Jahrzehnte zementiert.

Praktisch die gesamten Investitionskosten in Höhe von ca. 1,8 Mrd. € der Variante 4 fallen bei dem Wärmeversorger an, in den Gebäuden hingegen fast nichts.

Die Vergabe an einen Wärmeversorger erfolgt einmalig in einem Verfahren hinter verschlossenen Türen, auf das die künftigen Eigentümer und Nutzer keinerlei Einfluss haben.

Die Vergabemacht über die Investitionen liegt dann ausschließlich in einer Hand. Aufgrund der Anlagengröße im Megawatt-Bereich werde Anlagen und Komponenten größtenteils über nationale oder gar internationale Lieferanten bezogen. Die Wirtschaft in der Region Freiburg wird überwiegend leer ausgehen.

Die hohen Investitionskosten müssen über hohe Grundgebühren refinanziert werden. Deshalb ist die Variante 4 nur mit einem Anschlusszwang der Mieter und Eigentümer umsetzbar. Hocheffiziente Gebäuden haben keinen Vorteil, höhere Dämmstandards werden de facto bestraft.

Weiterhin ist die Variante 4 ist mit hohen Kostenrisiken verbunden. Der gesamte Wärmestrom für die zentralen Große-Wärmepumpen soll aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Die entsprechenden Preissteigerungsrisiken müssen die Bürger:innen tragen.

Jegliche Form von aktiver Partizipation und Bürgerbeteiligung an der Energieversorgung durch z.B. Bürgerenergiegenossenschaften, Betreibergemeinschaften auf Baufeldebene oder im Rahmen vom Mietshäuser-Syndikat werden dadurch verhindert.

16.000 Bürger:innen und der Wirtschaft in der Region Freiburg wird verwehrt, über 20 Jahren hinweg eigene, kreative und innovative Lösungen im Wettbewerb zu entwickeln und für ihre klimaneutrale Wärmeversorgung zu nutzen.

Die Variante 4 verhindert regionale Wertschöpfung, Wettbewerb, aktive Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Innovationen für einen gesamten Stadtteil mit 16.000 Bürger:innen. Stattdessen wird ein zentralistisches Versorgungsmonopol auf Jahrzehnte hin zementiert.

Unterzeichner:
solargeno e.G., Freiburg https://www.solarbuergergenossenschaft.de
fesa e.V., Freiburg,
www.fesa.de
Bauverein „Wem gehört die Stadt?“ e.V. https://www.wemgehoertdiestadt.org/

Projekte des Mietshäuser Syndikats auf der Wohnbaufläche „Stühlinger West“ mit den Projekten Groko, UP-Wohnen, EOS (Elinor-Ostrom-Siedlungsprojekt Nr.1), Birnbaum, Velohaven.
http://kleineschholz-syndikat.org
Esche eG. https://esche-freiburg.de
AK Energie Gutleutmatten

Kontakt: Dr. Harald Schäffler, h.schaeffler@sinnogy.de, Mobil: 0172-8185843

Brief an die Landtagskandidat_innen zum Landeswohungsbauprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Mangel an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Mietwohnraum ist eklatant. Ein probates Mittel dagegen ist der geförderte Mietwohnungsbau nach den Landeswohnungsbauprogrammen. Das große Dilemma im sozialen Mietwohnungsbau ist, dass der Förderzweck – die Bereitstellung bezahlbaren Mietwohnraums – nach Ablauf der Bindungsfrist in den meisten Fällen leider zugunsten einer profitorientierten Vermarktung aufgegeben wird und die Förderung damit keine nachhaltige Entlastung auf dem Wohnungsmarkt bewirkt.
Neben kommunalen Wohnbauunternehmen sind es vor allem von Mieter*innen selbst organisierte Wohnprojekte nach dem Modell des Mietshäuser Syndikats oder kleine von den Mieter*innen kontrollierte Genossenschaften, die geförderten Wohnungen langfristig als bezahlbaren Mietwohnraum erhalten.
Eine ganze Reihe der Regelungen in den bisherigen Landeswohnungsbau-programmen des Landes Baden-Württemberg machen es aber genau solchen Projekten schwer, neuen dauerhaft sozial gebundenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Folgenden möchten wir erläutern, an welchen Punkten das nächste Förderprogramm nachgebessert werden sollte: Weiterlesen

„Private Bauwirtschaft sieht Zweiklassengesellschaft“ – Grundstücksvergabe im Erbbaurecht

Offener Brief, zur Information auch an Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Freiburg, an die lokale Presse und andere Interessierte Mensche

An die Vereinigung Freiburger Wohnungs- und Gewerbeimmobilienunternehmen VFW

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Welt ist ungerecht! Sie beklagten die Ankündigung des Rathauses, im geplanten Baugebiet Kleineschholz Baugrundstücke ausschließlich an „gemeinwohlorientierte Bauträger“ zu verkaufen: Sie sehen darin, „eine Art Zweiklassengesellschaft im Kreise der Bauträger‘. Die einen seien gemocht und vermeintlich gemeinwohlorientiert, die anderen ungeliebt und profitorientiert.“ (BZ 3.7.19)

So schlicht kann man das sehen. Weiterlesen

„Housing for future?“ – Die Zukunft endet nicht nach 60 Jahren!

Wie gelingt es, dass Dietenbach dauerhaft ein Wohnort für Menschen ist, die sich hochpreisige Wohnungen nicht leisten können?“

Dass die Zukunft nach 30 oder 60 Jahren endet: Das könnte man meinen, wenn man auf der Homepage der Stadt Freiburg das Thema Dietenbach aufruft (→ www.freiburg.de/dietenbach) und feststellen muss, dass der Zeithorizont der Stadtverwaltung dort anscheinend nicht über 30-60 Jahre hinausgeht. Denn unter Punkt 5 „Wie kann die Stadt gewährleisten, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht?“ stößt man mit dem Link „Weitere Fragen und Antworten zum Thema“ auf die Frage nach der Dauerhaftigkeit (Hervorhebung durch uns): Weiterlesen

FREIBURG GENOSSENSCHAFT (FG): „Die Stadt soll Sicherheit geben, dass Grundstücke in Dietenbach an die FG verkauft werden.“ (BZ 3.5.2019)

An den Gemeinderat und die Verwaltung der Stadt Freiburg, Zur Information an die Presse und andere Interessierte

Offener Brief 15. Mai 2019

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren.

Mit Interesse haben wir die Pressemeldungen zur geplanten „Freiburg Genossenschaft“ (FG) gelesen, sowie den entsprechenden Interfraktionellen Antrag vom 26.4.2019, der als Prüfauftrag an die Verwaltung am 7. Mai beschlossen wurde.

Irritiert hat uns allerdings ein „Detail“ im Konzept der Freiburg Genossenschaft, das weder im Interfraktionellen Antrag und noch in seiner Begründung explizit erwähnt wird: (Seite 3, Hervorhebung durch uns)

„Die Stadt Freiburg sollte die FG selbst initiieren und mit gründen.

Initiieren heißt: SICHERHEIT GEBEN, DASS AN DIE FG IN DIETENBACH GRUNDSTÜCKE VERKAUFT (BZW. ERBBAURECHTE BESTELLT) WERDEN.“ Weiterlesen