OFFENER BRIEF zum BZ-Gastbeitrag 15.2.2019 „Dietenbach ist überall“

Lieber Matthias Deutschmann,

Wir möchten an die letzten Fragen in deinem BZ-Gastbeitrag anknüpfen:
„Die ehemalige Intendantin Barbara Mundel hat Freiburg verlassen. Ihre (Stadt-)Jubiläumsfrage ‚In welcher Stadt wollen wir leben?‘ hat sie dagelassen. Hat diese Stadt den Mut über die Grenzen des Wachstums nachzudenken?“ Weiterlesen

Die 25-Prozent-Quote geförderter Mietwohnungsbau für Dietenbach!

Offener Brief  (.pdf / Flyer) Ostern 2018: An die Stadt Freiburg, Herrn Oberbürgermeister Dr. Salomon

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtverwaltung hatte es gut versteckt, das Ei. Passend zu Ostern haben wir es gefunden:

Die 25-Prozent-Quote geförderter Mietwohnungsbau für Dietenbach!

Entdeckt haben wir das dicke Ei in der Anlage 19 (!) der 44-seitigen Gemeinderatsdrucksache zur „Wohnraumsituation in Freiburg – Analysen, aktueller Bericht, Maßnahmen“ (G-17/230), die Sie am 20.11.2017 der Presse vorgestellt haben, mit der kraftvollen Einleitung:

„Wir tun seit Jahren alles, was in unserer Macht steht, um Freiburgs Bürgerinnen und Bürger mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.“

Gesucht hatten wir eigentlich die 50-Prozent-Quote bzw. die Stellungnahme der Verwaltung dazu, da diese immerhin aktuell gültiger Beschluss des Gemeinderates ist: doch kein Wort davon in der umfangreichen Drucksache samt Anlagen. Stattdessen finden wir im mageren 15-zeiligen Absatz zum Thema „Neuer Stadtteil Dietenbach“ (Seite 11) den vagen Hinweis, dass der „bedarfsgerechte Anteil an gefördertem Wohnraum“ in der GRAG, der „gemeinderätlichen Arbeitsgruppe“, bereits vor einem guten Jahr diskutiert wurde, und Weiterlesen

50%-Quote Dietenbach, Baulandpolitische Grundsätze und Empirica-Studie

Sehr geehrter Herr Friebis,

mit großem Interesse haben wir Ihre Mail vom 2.11.2016 an Herrn Bürgermeister v. Kirchbach zum Thema 50%-Quote gelesen. Da Sie die Mail auch an die Medien weiter geleitet haben, möchten wir Ihre darin geäußerte Meinung nicht unwidersprochen stehen lassen. Sie kritisieren die Aussage des Bürgermeisters, dass im neuen Stadtteil Dietenbach 50% geförderter Mietwohnungsbau vorgesehen sei (BZ-Bericht 30.10.2016 über die Situation von Menschen in oder am Rande der Obdachlosigkeit). Sie verweisen darauf, dass der Gemeinderat bisher keinen solchen Beschluss für Dietenbach gefasst habe. Das ist wohl richtig. Allerdings haben Sie übersehen, dass die Baulandpolitischen Grundsätze, in denen die 50%-Quote verankert ist, generell für neue Baugebiete gelten – also auch für Dietenbach: Weiterlesen

Dietenbach ohne 50-Prozent-Quote? – Statt 2.500 geförderte Mietwohnungen nur 750? – Von 5000 Wohnungen insgesamt? Nein!

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie das jemals durchgerechnet? Sollte der Gemeinderat dem Appell von Herrn  Baubürgermeister Haag folgen (BZ 10.12.15) und die 50-Prozent-Regelung für geförderte Mietwohnungen zurücknehmen, werden z.B. im zukünftigen Baugebiet Dietenbach von geplanten 5000 Wohnungen ganze 750 (!) Wohnungen (15 %) als geförderte Mietwohnungen errichtet. Denn die frühere Regelung schreibt zwar 30% geförderte Wohnungen vor, davon aber die Hälfte als Eigentumswohnungen, also auch 15 Prozent!  (.pdf) Weiterlesen

Zur Stellungnahme der FSB vom 25.9.2015 zu unserem Offenen Brief vom 18.7.2015 50-PROZENT-QUOTE „Die Investoren werden Schlange stehen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken der Geschäftsleitung der Freiburger Stadtbau GmbH für ihre detaillierte Stellungnahme, insbesondere zu unserem Rechenbeispiel für geförderten Mietwohnungsbau. (unsere Stellungnahme als .pdf)

„Niemand kann ständig das Gesetzbuch unterm Arm tragen“ sagte einst ein Innenminister und verlor darüber fast sein Amt (H. Höcherl, Abhöraffäre 1963). Auch das Handelsgesetzbuch HGB ist ein unhandlicher, schwerer Wälzer, sollte aber bei Gewinnermittlung und Bilanzen beachtet werden (auch wenn es sich nicht um Minister, sondern um die Geschäftsleitung eines kommunalen Wohnungsunternehmens handelt). – Hatten wir uns verrechnet? Wie kommt die Stadtbau bei gleichen Ausgangszahlen zum gegenteiligen Ergebnis, nämlich zu einem Fehlbetrag  von 1,44 €/m² statt zu einem Überschuss von 1,00 €/m²? Das ist eine Differenz von 2,44 €/m² Wohnfläche u. Monat! Weiterlesen