Anmerkungen zum neuen Landeswohnungsbauprogramm 2023

Aufgrund der Entwicklungen der Baupreise und des Zinsniveaus ist es mit den aktuellen Förderbedingungen des Landeswohnungsbauprogramms nicht mehr möglich, wirtschaftlich tragfähigen Mietwohnungsbau zu erstellen.

Der gängigen Strategie der Immobilienwirtschaft, neben geförderten Mietwohnungen teure
freifinanzierte zu bauen, um das im geförderten Bereich erwirtschaftete Minus zu decken, möchten wir als gemeinwohlorientierte Träger nicht folgen.

Geförderter Mietwohnungsbau muss sich wirtschaftlich tragen.
Denn auch unser frei-
finanzierter Wohnungsbau soll ein für Mieter*innen tragfähiges Nieveau nicht überschreiten.

Wir fordern die Landesregierung dringend auf, die Förderbedingungen den aktuellen
Gegebenheiten anzupassen und damit ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag umzu-
setzen:
“Gemeinwohlorientierte Akteure als Partner für bezahlbares Wohnen: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, (Dach-)Genossenschaften, Mietshäusersyndikate und andere gemeinwohlorientierte Akteure sind natürliche und unverzichtbare Partner für bezahlbares Wohnen im ganzen Land – effizient und entsprechend der Bedürfnisse vor Ort. Wir werden prüfen, wie wir diese Akteure weiter unterstützen können, etwa durch die Ausweitung des Bürgschaftsprogramms für geförderten Wohnungsbau und durch die Einbeziehung von Erbbaurechtsgestaltungen.”

Denn neben kommunalen Wohnbauunternehmen sind es vor allem von Mieter*innen selbst
organisierte Wohnprojekte nach dem Modell des Miethäuser Syndikats oder kleine von den Mieter*innen geführte Genossenschaften, die geförderten Wohnungen langfristig als bezahlbaren Mietwohnraum erhalten.

Dazu braucht es:

– die Herabsetzung der Tilgung auf 1% analog den Konditionen aus dem
Förderzeitraum 2016-2017,
– keine Abhängigkeit der Förderkonditionen vom tagesaktuellen marktzinsabhängeigen Multiplikator, sondern die Aufrechterhaltung der 0%-Fördersätze,
– Planungssicherheit durch Mittelbereitstellung über die gesamte Gültigkeitsdauer des Programms,
– Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Baukosten auf Basis der
Baukostensteigerungen bzw. Dynamisierung in kurzen Zeitintervallen.

Darüberhinaus sollte das Programm neben den “klassischen” Wohnformen auch neue
Lebens- bzw. Wohnformen berücksichtigen, beispielsweise durch die Förderung von
Gemeinschaftsflächen bei Clusterwohnungen und die Förderung eines Zimmers für
Betreuungspersonal in Pflegegemeinschaften.

Bauverein „Wem gehört die Stadt“
Wohngenossenschaft Esche eG
Dachgenossenschaft „Wohnen für alle“
Projekte im Miethäuser Syndikat für das
„Quartier Kleineschholz“
FREIBURG, Dezember 2022