Sehr geehrte Damen und Herren,
der Mangel an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Mietwohnraum ist eklatant. Ein probates Mittel dagegen ist der geförderte Mietwohnungsbau nach den Landeswohnungsbauprogrammen. Das große Dilemma im sozialen Mietwohnungsbau ist, dass der Förderzweck – die Bereitstellung bezahlbaren Mietwohnraums – nach Ablauf der Bindungsfrist in den meisten Fällen leider zugunsten einer profitorientierten Vermarktung aufgegeben wird und die Förderung damit keine nachhaltige Entlastung auf dem Wohnungsmarkt bewirkt.
Neben kommunalen Wohnbauunternehmen sind es vor allem von Mieter*innen selbst organisierte Wohnprojekte nach dem Modell des Mietshäuser Syndikats oder kleine von den Mieter*innen kontrollierte Genossenschaften, die geförderten Wohnungen langfristig als bezahlbaren Mietwohnraum erhalten.
Eine ganze Reihe der Regelungen in den bisherigen Landeswohnungsbau-programmen des Landes Baden-Württemberg machen es aber genau solchen Projekten schwer, neuen dauerhaft sozial gebundenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Folgenden möchten wir erläutern, an welchen Punkten das nächste Förderprogramm nachgebessert werden sollte: Weiterlesen